Puppet-Master.ch Games, Fotografie und alles was mich interessiert.

16Sep/080

Gamers Bill of Rights: Grundrechte für Spiele(r)

the_iron_man-64 Anfang Monat hat Spooky im SpieleForum ein neues Topic erstellt. Es trägt den Titel: "Gamer's Bill of Rights: Grundrechte für Spiele-Fans". Die 10 Punkte wurden vom Spielehersteller Gas Powered Games und dem Softwareanbieter Stardock verfasst. Dieser Entwurf enthält einige grundlegende Prinzipien welche eigentlich als "normal" betrachtet werden sollten, wenn man Software (oder auch andere Produkte) herstellt und vertreiben möchte.

Das “Gesetz der Rechte der Spieler” umfässt folgende Punkte:
1. Spieler haben das Recht, Spiele gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurück zu geben, die nicht funktionieren.
2. Spieler haben das Recht vorauszusetzen, dass Spiele in einem fertigen Zusatnd ausgeliefert werden.
3. Spieler haben das Recht, nach der Veröffentlichung eines Spiels sinnvolle Updates zu erhalten.
4. Spieler haben das Recht, zu verlangen, dass zum Spielen eines Spiels kein Download- oder Update-Manager geladen sein muss.
5. Spieler haben das Recht, zu verlangen, dass ein Spiel auf einem den Mindestanforderungen entsprechenden Computer ausreichend gut genutzt werden kann.
6. Spieler haben das Recht, davon auszugehen, dass ein Spiel keine versteckten Treiber oder andere möglicherweise gefährliche Software ohne ihre ausdrückliche Zustimmung installiert.
7. Spieler haben das Recht, die jüngste Version von Spielen, die sie rechtmäßig erworben haben, jederzeit erneut herunterzuladen.
8. Spieler haben das Recht, von Spiele-Herstellern und -Entwicklern nicht als potenzielle Straftäter behandelt zu werden.
9. Spieler haben das Recht, zu verlangen, dass ein Single-Player-Game nicht immer zum Internet verbinden muss, wenn sie den Titel nutzen wollen.
10. Spieler haben das Recht, dass Spiele, die auf der Festplatte installiert werden, auch ohne ein im CD-/DVD-Laufwerk verbleibendes Spielemedium genutzt werden können.

Als regelmässiger Käufer von Spielen würde ich so eine verbindliche Regelung mehr als nur begrüssen.

Popularity: 1%

Kommentare (0) Trackbacks (0)

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare geschrieben.


Kommentar schreiben


Noch keine Trackbacks.